Elternführer

Das Wichtigste auf einen Blick!

Fritz-Gansberg-Schule

Die Fritz-Gansberg-Schule ist eine staatliche Grundschule mit dem freiwilligen Ganztagesangebot Pakt für den Nachmittag. Jedes Kind kann einen Platz im Ganztag und auch in der Nachmittagsbetreuung bis 17:00 Uhr haben. Das Angebot des Paktes geht bis 14:30 Uhr. Die Schulöffnungszeiten sind von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr / bzw. bis 17:00 Uhr. J.J. ist der Träger der Betreuung. Die Schulzeit ist mit der Betreuungszeit verzahnt. Die Kinder haben morgens Unterricht, die Kinder im Ganztag bekommen dann im Anschluss ein warmes Mittagessen und haben eine Hausaufgabenzeit mit anschließender Spielzeit. Die Anmeldungen zum Ganztag finden Sie auch der Homepage.

Sekretariat

Das Sekretariat ist von Montag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr besetzt.  Sie können das Sekretariat unter folgender Telefonnummer erreichen: 0611/312219 oder uns eine Mail schreiben: fritz-gansberg-schule@wiesbaden.de.

Hausmeister

Unser Hausmeister ist für die Belange während der Schulzeit zu ständig. Er ist vor Unterrichtsbeginn, um ca. 7:00 Uhr, vor Ort und verlässt die Schule um 16:00 Uhr.

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krank ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat bzw. sprechen Sie uns eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Da wir nach neuesten Bestimmungen die Verpflichtung haben, uns nach dem Verbleib aller fehlenden Kinder zu erkundigen, kann dies den Unterrichtsalltag erheblich behindern. Bitte unterstützen Sie uns durch eine telefonische Krankmeldung. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Verwenden Sie dafür bitte das Formular im Fritziheft.

Ferien

Damit Sie frühzeitig ihren Urlaub planen können, werden die offiziellen Hessischen Ferientermine zu Schuljahresbeginn per Rundbrief mitgeteilt und sind im Internet zu finden. Ein vorzeitiger eigenmächtiger Ferienbeginn bzw. Ferienverlängerung ist aufgrund der in Deutschland bestehenden Schulpflicht nicht gestattet. Das Kind wäre im Falle eines Unfalls nicht versichert. In dringenden Ausnahmefällen kann von der Schulleitung eine Sondergenehmigung erbeten werden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Ferienbeginn der Schulleitung zur Prüfung vorgelegt werden. Dies gilt auch für Schulbefreiungen, die mehr als drei Tage beinhalten.

Gesprächsbedarf

Wenn Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin, einem Lehrer oder der Schulleitung wünschen, dann fragen Sie bitte bei der Klassenlehrerin nach einem Termin per Fritziheft Ihres Kindes. Zwar werden feste Zeiten für Elterngespräche zu Beginn des Schuljahres kommuniziert, jedoch können diese individuell und flexibel vereinbart werden.

Gesundes Frühstück

Im Schulalltag legen wir Wert auf einen überwiegend „zuckerfreien Vormittag“, der durch regelmäßige Besuche einer Vertreterin des Gesundheitsamtes unterstützt wird. Sie zeigt den Kindern wie aus frischen Zutaten vielfältige Brotbeläge entstehen und wie durstlöschend und gesund zuckerfreie Getränke sind.

Sport

Der Sportunterricht findet in unserer weitläufigen Zwei-Felder-Turnhalle statt. Die Schwimmstunden finden im ESWE Sportbad in der Mainzer Straße für den Jahrgang 3 statt. Die Kinder werden über die Hallen und Schwimmregeln unterrichtet. Geben Sie Ihrem Kind nur Wasser als Getränk zum Sport mit und helfen Sie durchs regelmäßige Nachschauen mit, dass die Sportsachen, insbesondere die Sportschuhe, nicht zu klein sind.

Schul-/Betreuungs- und Pausenregeln

Die Schul-/Betreuungs- und Pausenregeln sind Grundlage für das soziale Miteinander auf dem Schulgelände. Die Regelungen werden mit den Klassen besprochen und hängen klassenintern aus. Die Kinder geben mit ihrer Unterschrift auf dem Aushang ihre Zustimmung, diese Regeln zu achten und einzuhalten. Gleiches gilt für die individuellen Klassenregeln, die jede Klassengemeinschaft selbstständig festlegt.

Pausenhof und Aufsichten

Der großzügig gestaltete Pausenhof der Fritz-Gansberg-Schule mit vielen neuen Spielgeräten wurde neu gestaltet. Dabei konnten teilweise Pausenspielgeräte aus der alten Schule verwendet werden. Hinzugekommen sind u.a. eine Kletterwand, Sitzstufen und ein eigenes Fußballfeld.

Das Spiel- und Pausengelände ist ein geschlossener Bereich hinter dem Schulgebäude. Drei Lehrkräfte beaufsichtigen dort die Schülerinnen und Schüler während der Pausen sowie in der Zeit von 7.30 Uhr bis 7:55 Uhr (Schulbeginn).

Regelungen zur Telekommunikation und mobilen Datenträgern (Handy, mp3-Player, Kameras, Smartwatches)

Mobiltelefone und Smartwatches – sofern vorhanden – sind im Unterricht auszuschalten. Falls Ihr Kind ein Handy/Smartwatch besitzt, um sich mit Ihnen vor oder nach dem Unterricht in Verbindung zu setzen, so legen wir sehr viel Wert darauf, dass dieses Medium ausschließlich außerhalb des Schulgeländes benutzt wird. Das Zeigen von Videos und Bildern während der Schulzeit sowie das Aufnehmen von Bildern und Audio oder filmen innerhalb der Schulzeit, ist zu jeder Zeit strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird das betreffende Medium von der zuständigen Lehrkraft eingezogen und der Schulleitung übergeben. Die Eltern werden dann gebeten die besagten Aufnahmen zu löschen. (Bitte beachten Sie hierzu auch Informationsangebote zum Thema „Medienkompetenz“). Das Mitführen von sämtlichen digitalen Medien ist nicht erwünscht. Sie sind nicht versichert. In der Schule selbst arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit PCs und IPads. Auch hier ist ein Zuwiderhandeln der Anweisungen untersagt. Die Kinder werden auf Basis des Medienplans an die digitalen Geräte herangeführt.

Fundsachen

Zurückgelassene Kleidungsstücke oder andere Ausrüstungsgegenstände, die nicht eindeutig einem Kind zuzuordnen sind, werden zentral gesammelt. Fundsachen werden maximal ein Jahr lang aufbewahrt. Wenn sie bis dahin nicht abgeholt wurden, werden Sie dem „Anziehtreff“ gespendet, eine Initiative des Sozialdienstes katholischer Frauen. Unterstützt werden vorwiegend Frauen und Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind. Diese Hilfe wird unabhängig von Herkunft und Religion gewährt. Sie unterstützen das Auffinden Ihrer Gegenstände, wenn Sie auf die Kleiderschildchen den Namen Ihres Kindes schreiben.

Verletzungen/Unfälle

Falls ein Kind sich in der Schule verletzt oder krank wird, handeln wir besonnen und individuell der Situation angepasst. Kleine, harmlose Verletzungen werden direkt in der Schule behandelt (Eisbeutel, Pflaster). Bei leichten Verletzungen, die eine ggf. eine medizinische Kontrolle benötigen, werden Sie umgehend über das Sekretariat informiert und gebeten, das Kind abzuholen. Bei ernsthaften Verletzungen wird zusätzlich der ärztliche Notdienst informiert.

Sollte Ihr Kind während der Unterrichtszeit ein Unwohlsein entwickeln, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich kurzzeitig zu erholen. Jedoch ist es in unserem Interesse, dass Ihr Kind bei Krankheit zügig abgeholt wird.

Bitte achten Sie deshalb immer darauf, dass Ihre aktuelle Telefonnummer/ Handynummer in der Schule für den Notfall hinterlegt ist. Änderungen teilen Sie bitte umgehend dem Sekretariat mit.

Schulalltag: Ranzen

Bitte unterstützen Sie ihr Kind, indem Sie mit ihm regelmäßig den Ranzen kontrollieren. Bitte  achten Sie besonders auf Sauberkeit und Ordnung im Ranzen, Ordnern und Mäppchen. So erlernen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig Struktur und Organisation.

Schulalltag: Hausschuhe

Wir sind eine “Hausschuhschule”, d.h. ihr Kind braucht ein paar bequeme Hausschuhe, die in der Schule (Garderobe) bleiben. Geht ihr Kind in die Betreuung, benötigt es noch ein weiteres Paar. Diese Hausschuhe verbleiben im Fach in der Betreuung.

Lehrmaterial

Über die Lehrmittelfreiheit beschafft die Schule in einem regelmäßigen Turnus Bücher und Materialien für die Klassen 1 bis 4. Jedes Kind und somit auch jeder Erziehungsberechtigte ist in der Pflicht, (Hessisches Schulgesetz, § 153 Abs (2), (3))so pfleglich mit dem bereitgestellten Lehrmaterial umzugehen, das grobe Beschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden, ggf. durch einen Einband. Stark beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt bzw. (anteilig) bezahlt werden.

Zeugnisse

Die Klassen 1 erhalten ein jährliches Verbalzeugnis, die Klassen 2 bekommen ein Notenzeugnis am Ende des Schuljahres mit verbalen Kompetenzen im Fach Deutsch die Klassen 3 und 4  bekommen ein halbjährliches Notenzeugnis mit verbalen Kompetenzen im Fach Deutsch.

Rundbrief

Die Schulleitung gibt regelmäßig Rundbriefe heraus, die wichtige Informationen und Termine ankündigen. Diese finden Sie in der Postmappe im Ranzen Ihres Kindes.

Masernschutzgesetz

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Wichtig ist, dass dieser Nachweis ab dem 1. März 2020 zunächst nur für neu in der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler sowie die dort neu tätigen Personen erforderlich ist.

Schulweg Karte – Einzugsgebiet FGS

Schulweg-Karte Einzugsgebiet FGS