Masernschutzgesetz

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Wichtig ist, dass dieser Nachweis ab dem 1. März 2020 zunächst nur für neu in der Schule aufgenommene Schülerinnen und Schüler sowie die dort neu tätigen Personen erforderlich ist.